Neue Verkehrsregeln ab 2026

Ab 1. Januar 2026

 

Verwendung von elektronischen Einzelfahrzeugdaten für die Fahrzeugzulassung

Elektronische EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC / eCoC) von in der Europäischen Union (EU) genehmigten Fahrzeugen werden vom ASTRA auf Antrag von Fahrzeugimportierenden aus einer zentralen europäischen Datenbank (Eucaris) oder von den zuständigen ausländischen Genehmigungsbehörden bezogen. Die dabei gewonnenen Einzelfahrzeugdaten werden im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) erfasst und sowohl für die Fahrzeugzulassung als auch zur Einsicht im eDatenblatt‑Portal bereitgestellt. Hersteller, Importeure, Händler, Zulieferer, Spediteure, Werkstätten und Behörden erhalten direkten Zugriff auf relevante Fahrzeugdaten im Rahmen ihrer Aufgaben im administrativen Zulassungsprozess. Für die gesamte Fahrzeugbranche stehen zudem die Open Government Daten (OGD) aus dem IVZ des ASTRA zur Verfügung

 

Administrative Zulassung von Personenwagen

Neue Personenwagen (Klasse M1, < 3.5 t), wofür elektronische Einzelfahrzeugdaten vorliegen, können in der Regel rein administrativ und ohne physische Prüfung durch das jeweilige kantonale Strassenverkehrsamt zugelassen werden. Dadurch kommt es zu einer Effizienzsteigerung, wird der Aufwand für die Fahrzeugzulassung doch reduziert und die Zulassungsfristen werden verkürzt.

 

Befreiung von Fahrzeugen mit einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung von der Typengenehmigungspflicht

Fahrzeuge, die über eine gültige EU‑Übereinstimmungsbescheinigung in Papier- oder in elektronischer Form verfügen, sind von der schweizerischen Typengenehmigungspflicht befreit. Diese Fahrzeuge können in der Schweiz erstmalig auf jede beliebige Person zugelassen werden, sofern die übrigen Zulassungsanforderungen erfüllt sind.

 

Quelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA)
https://www.astra.admin.ch/